Folgende wichtige
Änderungen hat das Indische Generalkonsulat mit sofortiger Wirkung
in Bezug auf Touristenvisa vorgenommen:
1. Touristenvisa werden nur noch für höchstens sechs Monate ausgestellt.
2. Bei einen
Touristenvisum mit einen vermerk für mehrfache Einreisen, muss
zwischen der letzten Ausreise und einer erneuten Einreise kein
zeitlicher Abstand eingehalten werden.
Neues
Online-Visaformular mit Wirkung zum 20. Juni 2011
Die Indische Regierung hat das
Verfahren
zur Beantragung eines Visums mit
Wirkung zum 20. Juni 2011 geändert.
Danach können ab diesem Zeitpunkt nur
noch die über die Seite des Online
Antragsformular beantragten Visa
bearbeitet werden.
Indisches
Generalkonsulat, Frankfurt
Hinweis für die indische
Gemeinschaft - Ein besonderer Service für indische
Staatsangehörige
Ein Konsularbeamter steht Ihnen
von Montag bis
Freitag von 09.30 bis 11.30 Uhr in dem Indischen Generalkonsulat,
Frankfurt zur Verfügung und unterstützt die
Mitglieder der
indischen Gemeinde des zuständigen Wohnsitz in dem
Konsularbezirk
von CGI, Frankfurt (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und
Saarland). Darüber hinaus wird ein Konsularbeamter
für ein
Treffen am Montag und Donnerstag zwischen 10.00 - 12.00 Uhr im
Indischen Generalkonsulat, Frankfurt verfügbar sein.
Folgende Konsule/Welfare Beamte,
können
für die Besprechung konsularischer Probleme der indischen
Gemeinde
kontaktiert werden:
Shri
Pankaj Tripathi, Consul
Tel. 069 15300548
Shri Hans Raj Verma, Consul
Tel. 069 15300543
Shri
R.K. Duggal, Assistant Consular Officer
Tel. 069 15300550
In Notfällen
können Sie jederzeit unter folgender Nummer anrufen: 069
15300556.