Die Erteilung eines Visums ist gemäß internationaler Abkommen ein hoheitlicher Akt, der im alleinigen Ermessen des zuständigen Visakonsuls liegt. Er ist in seiner Entscheidung über die Erteilung, die Gültigkeitsdauer, die Art, die vorzulegenden Unterlagen und die Bearbeitungsdauer frei. Seine Entscheidung ist nicht gerichtlich überprüfbar. Die zu zahlenden Gebühren werden für die Bearbeitung des Antrags fällig und werden durch die Bearbeitung, unabhängig von der Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird oder nicht, verbraucht. Eine Rückerstattung der Gebühren, nachdem die Unterlagen an das Konsulat weitergereicht worden sind, ist daher nicht möglich.
Zurzeit ist bei persönlicher Antragstellung nur Barzahlung möglich.
Seit dem 16. Juli 2008 bietet das Indische Generalkonsulat in Hamburg keinen Schalterdienst mehr an. Seitdem werden Anträge auf die Erteilung eines Visums für Indien ausschließlich von Indo German Consultancy Services Ltd. entgegengenommen und bearbeitet.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen oder Niedersachen haben und damit in die Zuständigkeit des Indischen Generalkonsulats in Hamburg fallen, wenden Sie sich bitte zur Erlangung eines Visums an uns.
Indo German Consultancy Services Ltd.
Hausanschrift:
Mundsburger Damm 6
22087 Hamburg
Postanschrift:
Postfach 763273
22071 Hamburg
Eine Auflistung der einzelnen Visaarten und der zur Erteilung zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie hier.
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