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Unser Büro wird am Freitag, den 11. Mai 2012 ab 11:30 Uhr geschlossen, da eine Visaaustellung an diesem Tage durch das ebenfalls geschlossene Indische Generalkonsulat nicht erfolgen kann.

Die Dauer der Visabearbeitung beträgt seit dem 18. Juli 2011 bei persönlicher Antragstellung mindestens drei Konsulatsarbeitstage und bei postalischer Antragstellung mindestens zwei Wochen.

Neues Online-Visaformular mit Wirkung zum 20. Juni 2011

Die Indische Regierung hat das Verfahren zur Beantragung eines Visums mit Wirkung zum 20. Juni 2011 geändert. Danach können ab diesem Zeitpunkt nur noch die über die Seite des Online Antragsformular beantragten Visa bearbeitet werden.

Folgende wichtige Änderungen hat das Indische Generalkonsulat mit sofortiger Wirkung in Bezug auf Touristenvisa vorgenommen:
  1. Touristenvisa werden nur noch für höchstens sechs Monate ausgestellt.
  2. Touristenvisa werden nur noch für eine einfache Einreise gewährt.
  3. Wer dennoch mehrere Einreisen benötigt, wie z.B. für eine Durchreise nach und von Nepal, hat dies durch einen entsprechenden Reiseplan nachzuweisen.

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Sehr geehrte Indien – Reisende,

Nehmen Sie sich bitte 5 Minuten Zeit und schreiben Sie direkt an

Wichtige Hinweise:

Die Erteilung eines Visums ist ein hoheitlicher Akt, der internationalem Recht unterliegt und nicht durch ein deutsches Gericht überprüft werden kann. Die Entscheidung ob, welche Art und wie lange ein Visum erteilt wird liegt dabei im alleinigen Ermessen des den Antrag bearbeitenden Konsul des Indischen Generalkonsulats.

Vor diesem Hintergrund ist es IGCS Ltd. nicht möglich, Ihnen die Erteilung eines Visums, eine bestimmte Visumsart, eine  bestimmte Laufzeit des Visums oder einen Ausstellungszeitpunkt zuzusagen.
Dies gilt auch für die Anträge auf Ausstellung eines indischen Reisepasses, einer PIO oder OCI Karte oder der Beglaubigung einer Urkunde.
IGCS Ltd. überprüft lediglich die Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen. Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen werden diese von uns bearbeitet und noch am gleichen bzw. am darauffolgenden Werktag zur endgültigen Bearbeitung an das indische Generalkonsulat weitergeleitet.

Sofern postalische Anträge unvollständig ausgefüllt sind, nur in Kopie vorliegen oder Unterlagen ganz fehlen, kann eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen. Wir werden Sie dann zeitnah postalisch über die fehlenden Unterlagen in Kenntnis setzen. Eine Bearbeitung postalischer Anträge erfolgt generell nur, nachdem wir den Eingang der Gebühren auf unserem Konto festgestellt haben.
Von einer Reise- oder Flugbuchung vor Erteilung des Visums raten wir unseren Kunden ausdrücklich ab.

Sobald wir Ihren Pass oder andere von Ihnen eingereichte Unterlagen durch das Konsulat wieder ausgehändigt erhalten haben, senden wir Ihnen diese eingeschrieben zurück oder händigen Sie Ihnen gegen Vorlage der Quittung wieder persönlich aus.
Sofern Sie sich bei der Abholung durch jemanden vertreten lassen händigen Sie ihm bitte sowohl die Quittung, als auch eine auf ihn ausgestellte Vollmacht aus, da wir ihn sonst abweisen müssen.

Die Bearbeitungsdauer für Standardfälle beträgt in der Nebensaison von März bis August ca. 4 Werktage, in der Hauptsaison ca. 7 Werktage zusätzlich zu den Postlaufzeiten. In dieser Zeit können auch Anfragen bzgl. des Fortgangs der Bearbeitung nicht beantwortet werden. Beantragen Sie bitte ihr Visum rechtzeitig um Stress zu vermeiden. Nichts belastet mehr als die Furcht, die ganze Reise könne scheitern, weil der Pass mit Visum sich noch am Tag vor der Abreise in den Händen der Post befindet.

Express-Visa werden ausschließlich in medizinischen Not- oder Todesfällen ausgestellt, welche durch eine ärztliche Bescheinigung oder den Totenschein nachzuweisen sind.
Übereilte Flugbuchungen, Nichtbeachtung der Visapflicht und andere ausschließlich in Ihrer Person liegende Gründe sind nicht ausreichend für die Erteilung eines Expressvisums.

 
 
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