Die Erteilung eines Visums ist gemäß internationaler Abkommen ein hoheitlicher Akt, der im alleinigen Ermessen des zuständigen Visakonsuls liegt. Er ist in seiner Entscheidung über die Erteilung, die Gültigkeitsdauer, die Art, die vorzulegenden Unterlagen und die Bearbeitungsdauer frei. Seine Entscheidung ist nicht gerichtlich überprüfbar. Die zu zahlenden Gebühren werden für die Bearbeitung des Antrags fällig und werden durch die Bearbeitung, unabhängig von der Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird oder nicht, verbraucht. Eine Rückerstattung der Gebühren, nachdem die Unterlagen an das Konsulat weitergereicht worden sind, ist daher nicht möglich.
Zurzeit ist bei persönlicher Antragstellung nur Barzahlung möglich.
Seit dem 01. August 2007 bietet das Indische Generalkonsulat in Frankfurt am Main keinen Schalterdienst mehr an. Seitdem werden Anträge auf die Erteilung eines Visums für Indien ausschließlich von Indo German Consultancy Services Ltd. entgegengenommen und bearbeitet.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen oder dem Saarland haben und damit in die Zuständigkeit des Indischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main fallen, wenden Sie sich bitte zur Erlangung eines Visums an uns.
Indo German Consultancy Services Ltd.
Friedrich-Ebert-Anlage 3
60327 Frankfurt
Eine Auflistung der einzelnen Visaarten und der zur Erteilung zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie hier. |