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Die
Erteilung eines Visums liegt im alleinigen
Ermessen des Indischen Generalkonsulats
in Frankfurt. IGCS garantiert dem Antragsteller
in keinem Fall die Ausstellung eines Visums,
eines Reisepasses, einer PIO- oder OCI-Karte
oder die Beglaubigung eines Dokumentes.
Die Entscheidungen des Indischen Generalkonsulates
unterliegen keiner gerichtlichen Überprüfung
durch ein deutsches Gericht.
IGCS überprüft lediglich die Vollständigkeit
des Antrags. Sobald die eingereichten Unterlagen
vollständig sind, werden diese von
uns am selben oder am folgenden Tag an das
Indische Konsulat weitergeleitet.
Die Bearbeitung des Visaantrags am gleichen
Tag ist nur dann möglich, sofern der
vollständige Antrag zwischen 9.00 Uhr
und 11.30 Uhr eingereicht würde und
das Konsulat dieses ermöglicht.
Ihren
Reisepass können Sie zwischen 16.30
Uhr und 17.00 Uhr in unserem Büro abholen.
Sofern die entsprechenden Anträge unvollständig
ausgefüllt sind, nur in Kopie vorliegen
oder Unterlagen ganz fehlen, kann eine weitere
Bearbeitung nicht erfolgen. Wir werden Sie
dann zeitnah postalisch über die fehlenden
Unterlagen informieren.
Bitte beachten Sie, dass wir von einer Reise-
oder Flugbuchung vor Erteilung eines Visums
ausdrücklich abraten.
Sobald wir Ihren Antrag vom Konsulat zurückerhalten,
senden wir Ihnen Ihre Unterlagen unverzüglich
zurück oder händigen Sie Ihnen
zu unseren Öffnungszeiten persönlich
aus.
Der
Antrag wird erst nach dem Eingang der
Visagebühren auf dem Konto bearbeitet.
Bitte beantragen
Sie Ihr Visum rechtzeitig um Schwierigkeiten
zu vermeiden. Anfragen zu Anträgen
können während des Bearbeitungszeitraums
nicht beantwortet werden.) |
Express-Visa
werden ausschließlich in medizinischen
Notfällen oder Todesfällen ausgestellt,
welche durch ein ärztliches Schreiben
nachzuweisen sind. Die Aussage: " Ich
habe für heute Mittag einen Flug gebucht
und brauche jetzt ein Visum." ist kein
ausreichender Grund für ein Expressvisum.
Bei Fragen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr IGCS
Team
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