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Das Indische Generalkonsulat in Frankfurt am Main teilt mit, dass die Mindestbearbeitungsdauer für alle Visaarten 3 Arbeitstage beträgt.

Hinweis: Bei postalischer Beantragung 2 Anträge mitschicken (Kopie und Original, es werden insgesamt nur 2 Passbilder benötigt).

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Sehr geehrte Indien – Reisende,

Nehmen Sie sich bitte 5 Minuten Zeit und schreiben Sie direkt an
Allgemeine Hinweise:

Die Erteilung eines Visums liegt im alleinigen Ermessen des Indischen Generalkonsulats in Frankfurt. IGCS garantiert dem Antragsteller in keinem Fall die Ausstellung eines Visums, eines Reisepasses, einer PIO- oder OCI-Karte oder die Beglaubigung eines Dokumentes.

Die Entscheidungen des Indischen Generalkonsulates unterliegen keiner gerichtlichen Überprüfung durch ein deutsches Gericht.
IGCS überprüft lediglich die Vollständigkeit des Antrags. Sobald die eingereichten Unterlagen vollständig sind, werden diese von uns am selben oder am folgenden Tag an das Indische Konsulat weitergeleitet.

Die Bearbeitung des Visaantrags am gleichen Tag ist nur dann möglich, sofern der vollständige Antrag zwischen 9.00 Uhr und 11.30 Uhr eingereicht würde und das Konsulat dieses ermöglicht.

Ihren Reisepass können Sie zwischen 16.30 Uhr und 17.00 Uhr in unserem Büro abholen.

Sofern die entsprechenden Anträge unvollständig ausgefüllt sind, nur in Kopie vorliegen oder Unterlagen ganz fehlen, kann eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen. Wir werden Sie dann zeitnah postalisch über die fehlenden Unterlagen informieren.
Bitte beachten Sie, dass wir von einer Reise- oder Flugbuchung vor Erteilung eines Visums ausdrücklich abraten.
Sobald wir Ihren Antrag vom Konsulat zurückerhalten, senden wir Ihnen Ihre Unterlagen unverzüglich zurück oder händigen Sie Ihnen zu unseren Öffnungszeiten persönlich aus.

Der Antrag wird erst nach dem Eingang der Visagebühren auf dem Konto bearbeitet.
Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig um Schwierigkeiten zu vermeiden. Anfragen zu Anträgen können während des Bearbeitungszeitraums nicht beantwortet werden.)

Express-Visa werden ausschließlich in medizinischen Notfällen oder Todesfällen ausgestellt, welche durch ein ärztliches Schreiben nachzuweisen sind. Die Aussage: " Ich habe für heute Mittag einen Flug gebucht und brauche jetzt ein Visum." ist kein ausreichender Grund für ein Expressvisum.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr IGCS Team

 
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