selbstverständlich sind
Sie nicht
verpflichtet, Ihren Pass nach der Ausstellung des Visums
persönlich abzuholen. Jedoch können wir auch nicht
jedem, der
zu uns kommt und behauptet, er solle für einen anderen den
Reisepass abholen, diesen übergeben.
Sollte Sie also eine andere Person bitten, Ihren Reisepass abzuholen
übergeben Sie dieser bitte eine Vollmacht, durch die diese
legitimiert wird, Ihren Pass entgegenzunehmen.
Um Ihnen die Erteilung dieser Vollmacht zu vereinfachen haben wir hier
ein Musterexemplar bereitgestellt.
Postalisch gestellte Anträge werden an den von Ihnen beigelegten adressierten Rückumschlag gesendet.